Gültig für Leistungen der Marc Fischer Digital Solution NRW
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Marc Fischer Digital Solution NRW, Inhaber Marc Fischer, Lärchenweg 9, 50389 Wesseling (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über IT-, Cloud-, Software-, Netzwerk- und Beratungsleistungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.
Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
Art, Umfang und Termine der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der gegenseitigen Abstimmung.
Soweit nicht anders vereinbart, erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters.
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Ansprechpartner zur Verfügung und trifft die in seinem Verantwortungsbereich liegenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen.
Verzögerungen und Mehrkosten aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.
Es gelten die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz weiterer Verzugsschäden zu verlangen und die Leistungserbringung nach vorheriger Ankündigung auszusetzen.
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Hindernissen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (höhere Gewalt, Ausfälle von Zulieferern, Netzstörungen Dritter u. Ä.) verlängern sich Fristen angemessen.
An individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Bestehende Standardsoftware, Frameworks, Bibliotheken und Tools Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben und – soweit erforderlich – auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen im Wesentlichen den vertraglichen Vorgaben entsprechen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht abweichend vereinbart.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine ausdrücklich übernommene Garantie verletzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Fehlt eine Regelung, können Dauerschuldverhältnisse mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nicht gesetzliche Fristen entgegenstehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026